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   BSG, 24.09.1980 - 11 BLw 4/80   

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https://dejure.org/1980,3778
BSG, 24.09.1980 - 11 BLw 4/80 (https://dejure.org/1980,3778)
BSG, Entscheidung vom 24.09.1980 - 11 BLw 4/80 (https://dejure.org/1980,3778)
BSG, Entscheidung vom 24. September 1980 - 11 BLw 4/80 (https://dejure.org/1980,3778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Zulassungsgrund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Der Senat schließt sich dieser Meinung an, zumal das BSG in ständiger Rechtsprechung bei Nichtzulassungsbeschwerden eine entsprechende Darlegung verlangt (vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 38; Beschlüsse vom 20. August 1996 - 2 BU 176/96 -, vom 17. Dezember 1997 - 2 BU 294/97 -, vom 25. August 1999 - B 2 U 157/99 B -und vom 8. Februar 2001 - B 2 U 7/01 B) und es bei Beachtung dieser Rechtsprechung erst gar nicht zu einer Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung oder Divergenz bei einem Berufungsurteil kommt, das auf mehrere die Entscheidung tragende Begründungen gestützt ist, von denen nur eine zur Zulassung der Revision führen kann.
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 RS 61/09 B
    Ist nämlich eine Entscheidung des Berufungsgerichts - wie vorliegend - nebeneinander auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund formgerecht dargetan wird und auch gegeben ist (stRspr, zB BSG vom 5.4.2006, B 12 KR 9/05 B, Juris RdNr 8; BSG vom 25.4.2006, B 1 KR 97/05 B, Juris RdNr 5; BSG vom 25.6.2007, B 3 KR 28/06 B, Juris RdNr 9; BSG vom 27.7.2006, B 7a AL 52/06 B, Juris RdNr 10; BSG vom 23.12.1991, 4 BA 67/91, Juris RdNr 5; BSG vom 24.9.1980, SozR 1500 § 160a Nr. 38).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener

    Dieses "Beruhen" fehlt bereits dann, wenn das anzufechtende Urteil auf mehrere Begründungen gestützt ist, die die Klageabweisung jeweils selbstständig tragen, sich die Abweichung aber nur auf eine Begründung bezieht und hinsichtlich der sonstigen entscheidungserheblichen Begründung auch kein anderer Zulassungsgrund vorliegt (BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 18; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 38 S 55; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160 RdNr 15a) .
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